Arbeitsrecht Bielefeld

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beraten unsere Anwälte in Bielefeld Sie umfassend bei allen Fragestellungen, von der Gestaltung von Verträgen bis hin zur Vertretung vor den Arbeitsgerichten, wie z. B. bei Streitigkeiten um die Wirksamkeit von Kündigungen

 

Was bringe ich zum ersten Besprechungstermin mit?

Bitte bringen Sie Ihren Arbeitsvertrag, Dienstvertrag oder Geschäftsführeranstellungsvertrag zum ersten Termin mit.

Im Falle einer Abmahnung oder Kündigung bringen Sie das entsprechende Schreiben bitte mit. Notieren Sie wichtige Fragen auf Papier und bringen Sie diesen Zettel zum Termin mit.

Neben den Problemen des Betriebsalltags, wie beispielsweise Abmahnungen, Befristungen, Fragen zur Vergütung oder Versetzungen, begleiten wir auch komplexe Maßnahmen wie Umstrukturierungen, Sanierungen, Sozialpläne oder die Einführung von Arbeitszeitmodellen. 

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere auf folgenden Gebieten

Ihre Ansprechpartner

Dr. Christoph Meyer-Rahe

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Christoph.meyer-rahe(at)diekmeyer.de  
(0521) 96431-48  

Bernard Kiezewski

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
 

 Bernard.kiezewski(at)diekmeyer.de
 (0521) 96431-0

Aktuelle Rechtsprechung

Die neuen Regelungen gelten für Neu - und Altverträge seit dem 01. August 2022. Es haben sich u.a. die Fristen geändert ausserdem ist die neue Regelung strafbewehrt, d.h. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis 2.000€ belegt werden.

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Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.09.2022 (Az.: 1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen.

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In der Elternzeit muss der Urlaub gekürzt werden. Der gesetzliche Urlaubsanspruch darf und kann während der Elternzeit durch den Arbeitgeber gekürzt werden.

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Abmahnungen

Abmahnungen haben für Arbeitgeber besondere Bedeutung, da die Kündigung eines Arbeitnehmers aus verhaltensbedingten Gründen ohne vorherige Abmahnung in der Regel nicht möglich ist. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine solche Abmahnung den in der Rechtsprechung entwickelten formalen und inhaltlichen Anforderungen genügt.

Auf Arbeitnehmerseite gilt es zu überprüfen, inwieweit eine Abmahnung tatsächlich den Bestand des Arbeitsverhältnisses bedrohen könnte, ob sie also gerechtfertigt, inhaltlich wirksam und inwieweit es notwendig ist, gegen eine Abmahnung vorzugehen.

Arbeitsverträge

Bei der Erstellung von Arbeitsverträgen ist besondere Sorgfalt geboten. Einerseits bieten sich viele Möglichkeiten, um abweichend von den gesetzlichen Regelungen individuelle, auf das jeweilige Arbeitsverhältnis zugeschnittene Regelungen zu treffen. Andererseits darf das Maß des zulässigen nicht überschritten werden, beispielsweise mit Blick auf das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen, welches auch im Arbeitsrecht Anwendung findet; ansonsten drohen Nachteile, die sich in der Regel zu Lasten des Arbeitgebers auswirken.

Betriebsänderungen und Umstrukturierungen

In der Krise eines Unternehmens oder anlässlich anderer Umstände, wie beispielsweise Unternehmenskäufen, Fusionen oder internen Umstrukturierungen, sind häufig auch Anpassungen im Personalbereich notwendig. Diese sind im Deutschen Arbeitsrecht nur unter Berücksichtigung besonderer Voraussetzungen und Einhaltung zahlreicher Formalien möglich.

Betriebsvereinbarungen

Betriebsvereinbarungen ermöglichen es, im Unternehmen eigene Regeln aufzustellen, die individuell auf die besonderen Verhältnisse im Unternehmen zugeschnitten sind. Auch dies ist jedoch nicht grenzenlos möglich; vielmehr sind gesetzliche und/oder tarifvertragliche Schranken zu beachten.

Betriebsverfassungsrecht

Bereits in Betrieben mit nur fünf Arbeitnehmern ist es möglich, einen Betriebsrat zu gründen. Das Betriebsverfassungsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat und stellt die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Betriebsrates dar. Den Arbeitgeber stellt es vor spezielle Anforderungen bei der Organisation des Betriebs und in vielen Einzelfällen, beispielsweise bei Kündigungen.

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung

Das gerichtliche Verfahren im Arbeitsrecht weicht in zahlreichen Punkten von den Verfahren vor den übrigen Zivilgerichten ab. Es gelten mitunter strengere und kürzere Fristen. Die Erhebung einer Klage gegen eine Kündigung ist beispielsweise nur innerhalb von drei Wochen möglich. Auch im außergerichtlichen Bereich ist besondere Sorgfalt geboten, zum Beispiel beim Abschluss von Aufhebungsverträgen, da fehlerhafte Formulierungen gravierende Konsequenzen nach sich ziehen können, wie eine Sperre hinsichtlich des Bezugs von Arbeitslosengeld u.a..

Geschäftsführeranstellungsverträge

Geschäftsführer/innen sind zwar bei einem Unternehmen angestellt, gelten in der Regel aber nicht als Arbeitnehmer. Diese besondere Stellung bietet einerseits viele Gestaltungsmöglichkeiten, auf der anderen Seite aber auch Risiken sowohl für das Unternehmen, als auch für die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer.

Interessenausgleich und Sozialpläne

Umfangreiche Personalmaßnahmen, insbesondere Entlassungen, können in einem Unternehmen mit Betriebsrat nicht einseitig durch den Arbeitgeber durchgeführt werden. Vielmehr gilt ein umfangreiches Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, so dass das Unternehmen auf den Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans mit dem Betriebsrat angewiesen ist.

Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz ist eines der zentralen Themen im Arbeitsrechts. Bereits in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern gilt das Kündigungsschutzgesetz, so dass Kündigungen nur dann wirksam sind, wenn sie den besonderen, im Gesetz genannten Voraussetzungen entsprechen. Kündigungen müssen daher seitens des Arbeitgebers sorgfältig vorbereitet sein, da ansonsten hohe wirtschaftliche Risiken drohen. Auf Seiten des Arbeitnehmers gilt es, eine Kündigung auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen, um den Verlust des Arbeitsplatzes möglichst zu verhindern.


Ihr Kontakt zu uns

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