Baurecht

Auf dem Gebiet des Baurechts decken wir sowohl den Bereich des öffentlichen, wie auch des privaten Baurechts ab.

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht ist ein Teilrechtsgebiet des Verwaltungsrechts. Man unterteilt das öffentliche Baurecht in das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht. Das Tätigkeitsspektrum der Kanzlei erstreckt sich auf beide Teilgebiete. Wir beraten und vertreten Sie

  • Bei der Erteilung von Baugenehmigungen
  • in Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen
  • beim Abschluss städtebaulicher Verträge
  • in Normenkontrollverfahren


Das Bauordnungsrecht regelt demgegenüber vor allem die technischen Anforderungen an bauliche Anlagen und Bauteile, gestalterische Gesichtspunkte sowie die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen das Bauvorhaben der Genehmigung bedarf, nur angezeigt werden muss oder sogar genehmigungsfrei ist. 

Hier ist es unsere Aufgabe, dabei zu unterstützen, dass die benötigten Genehmigungen erteilt werden. Ebenso werden wir tätig, wenn die Baubehörde belastende Entscheidungen trifft, die sich als rechtswidrig darstellen, beispielsweise bei Abriss- oder Rückbauverfügungen oder Baustilllegungsverfügungen.

Ein weiterer wichtiger Teilbereich ist das öffentliche Baunachbarrecht. Hier geht es um Fallkonstellationen, in denen die Baubehörde dem Bauherrn eine Baugenehmigung erteilt, ein Nachbar sich durch das Vorhaben jedoch beeinträchtigt fühlt und sich daher dagegen wendet.

Zu beachten ist in diesen Fällen, dass der Nachbar sich mit seinen Bedenken nur dann gegen das Vorhaben durchsetzen kann, wenn Rechtsvorschriften des Bauplanungs- oder des Bauordnungsrechts verletzt sind, die (auch) zum Schutz des Nachbar da sind, also nicht nur städtebauliche Funktion haben.

Privates Baurecht

Im Bereich des privaten Baurechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei allen Fragen rund um die vertraglichen Beziehungen von Bauherren, Bauunternehmen, Architekten, Projektentwicklern, Handwerkern etc. Konkret betrifft dies in der Regel

  • Ansprüche wegen Baumängeln
  • Vergütungsansprüche von Bauunternehmern, Architekten und Handwerkern
  • Vertragsgestaltung für Bauträger, Projektentwickler etc.

Ihre Ansprechpartner

Timo Hoffmann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

timo.hoffmann(at)diekmeyer.de 
 (0521) 96431-54 

Christopher Ellersiek

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  christopher.ellersiek(at)diekmeyer.de
  (0521) 96431-0

Simon Marquardt

Rechtsanwalt
 

  simon.marquardt(at)diekmeyer.de

   (0521) 96431-54 

 


Ihr Kontakt zu uns

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und beraten Sie kompetent - wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an uns, damit wir uns kennen lernen können.
 

kontakt(at)diekmeyer.de (0521) 96431-0