Mietrecht, Pachtrecht und Wohnungseigentumsrecht Bielefeld

Im Bereich des Mietrechts vertreten wir sowohl die rechtlichen Interessen von Mietern als auch von Vermietern von Wohn- oder Geschäftsräumen gleichermaßen.

Gleiches gilt für die rechtlichen Interessen von Pächtern und Verpächtern.

Wir beraten beim Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages und gestalten die Verträge im Interesse unserer Mandanten unter Berücksichtigung aktuellster Rechtsprechung. Wir sind sowohl bei der außergerichtlichen als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen tätig, die sich aus laufenden oder aus beendeten Verträgen ergeben.

Dazu gehören u. a.

  • Mietminderungen wegen Mietmängeln (zum Beispiel bei Schimmelbildung in Wohnungen)
  • Mieterhöhungsbegehren, Modernisierungsmaßnahmen
  • Schadenersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache
  • Schönheitsreparaturen
  • Abrechnung von Betriebskosten
  • Kündigung von Mietverhältnissen z.B. wegen Mietschulden oder wegen Eigenbedarfs
  • Räumungsklagen
  • Räumungsschutzanträge
  • Durchsetzung rückständiger Mietzahlungen
  • Beseitigung vertragswidrigen Verhaltens

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts sind wir sowohl als Notare für Sie tätig, als auch als Rechtsanwälte. Unsere Notare befassen sich mit allen Aspekten, die sich bei der Begründung von Wohnungseigentum und der Erstellung der Teilungserklärung ergeben, bereiten die erforderlichen Urkunden vor und gestalten und beraten zu deren Inhalt nach Ihren individuellen Vorstellungen.

Ist die Wohnungseigentümergemeinschaft gebildet, beraten und vertreten wir sie anwaltlich sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Die Problembereiche sind mannigfach: Es geht um die Rechtsbeziehung zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft einerseits und einzelnen Wohnungseigentümern andererseits, um die Rechtsbeziehungen einzelner Wohnungseigentümer untereinander, um das Verhältnis der Wohnungseigentümer zum WEG-Verwalter und um die Rechtsbeziehung zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu außenstehenden Dritten. 

Oft geht es um

  • die gerichtliche Anfechtung gefasster Beschlüsse, um diese für ungültig erklären zu lassen, die Um- und  Durchsetzung gefasster Beschlüsse bei baulichen Maßnahmen
  • die Tätigkeit des WEG-Verwalters bei der Wahrnehmung seiner Rechte und Pflichten
  • die Beratung bei der Auslegung und Anwendung des Inhaltes der Teilungserklärung
  • die Beratung und Vertretung von Verwaltungsbeiräten

 


Da Streitigkeiten aus Wohnraum- oder aus Gewerberaummietverträgen ebenso wie wohnungseigentumsrechtliche Auseinandersetzungen häufig den Kernbereich der privaten oder beruflichen Existenz betreffen, versuchen wir langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und streben stattdessen zeitnahe außergerichtliche Lösungen an.

Ihre Ansprechpartner

Timo Hoffmann

Rechtsanwalt und Notar

timo.hoffmann(at)diekmeyer.de 
 (0521) 96431-54 

Johann Wegener

Rechtsanwalt

  johann.wegener(at)diekmeyer.de
  (0521) 96431-0

Simon Marquardt

Rechtsanwalt

  simon.marquardt(at)diekmeyer.de

   (0521) 96431-54 

 


Ihr Kontakt zu uns

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und beraten Sie kompetent - wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an uns, damit wir uns kennen lernen können.
 

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