Inkasso und Zwangsvollstreckung

Eine oft mühselige Angelegenheit stellt für die meisten Unternehmen der Einzug offener Forderungen dar. Diesen Aufwand nehmen wir unseren Mandanten ab. Unsere Zwangsvollstreckungsabteilung führt das vollständige Inkasso für unsere Mandanten durch. Dies beginnt mit einem anwaltlichen Aufforderungsschreiben – welches in sehr vielen Fällen bereits den gewünschten Erfolg herbeiführt – über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur Beitreibung der Forderung durch den Gerichtsvollzieher oder andere Vollstreckungsmaßnahmen wie z.B. Kontopfändungen.

Das Forderungsmanagement in unserem Hause ist hoch organisiert und automatisiert. Wir bieten ein EDV-gestütztes Mahnverfahren, dessen moderne Technologie Ihnen hilft, Zeit und Kosten zu sparen. Abgestufte, auf die jeweilige Situation abgestimmte Maßnahmen und ausdrückliche Beratung gewährleisten, dass wir für unsere Mandanten das bestmögliche Ergebnis erreichen. 

Ihr Ansprechpartner

Dr. Christoph Meyer-Rahe

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

christoph.meyer-rahe(at)diekmeyer.de 
(0521) 96431-48 

Bernard Kiezewski

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
 

 bernard.kiezewski(at)diekmeyer.de
 (0521) 96431-0


Ihr Kontakt zu uns

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und beraten Sie kompetent - wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an uns, damit wir uns kennen lernen können.
 

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