Bußgeld- und Ordnungswidrigkeiten Bielefeld

Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder beziehen sich nicht nur auf Verstösse im Verkehr.

Hauptsächlich handelt es sich um Geschwindigkeitsüberschreiten oder zu nahes Auffahren (Mindestabstand) sowie um

Nichtbeachten einer roten Ampel oder Park-, Halte- oder Ladeverstöße.

Aber auch zB. unzulässiger Lärm oder Belästigung der Allgemeinheit oder aber beispielsweise Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben oder Unternehmen gehört hierher.

Wir bewerten Ihren Bußgeldverstoß und beraten Sie im Hinblick auf deren gerichtliche Durchsetzbarkeit.

 

 

 

 

Ihre Ansprechpartner


Stefan Meißner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

  stefan.meissner(at)diekmeyer.de
 (0521) 96431-27


Christopher Ellersiek

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  christopher.ellersiek(at)diekmeyer.de  
 (0521) 96431-0

 


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