Bußgeld- und Ordnungswidrigkeiten Bielefeld
Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder beziehen sich nicht nur auf Verstösse im Verkehr.
Hauptsächlich handelt es sich um Geschwindigkeitsüberschreiten oder zu nahes Auffahren (Mindestabstand) sowie um
Nichtbeachten einer roten Ampel oder Park-, Halte- oder Ladeverstöße.
Aber auch zB. unzulässiger Lärm oder Belästigung der Allgemeinheit oder aber beispielsweise Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben oder Unternehmen gehört hierher.
Wir bewerten Ihren Bußgeldverstoß und beraten Sie im Hinblick auf deren gerichtliche Durchsetzbarkeit.
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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
stefan.meissner(at)diekmeyer.de
(0521) 96431-27


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