Verwaltungsrecht Bielefeld
Unsere Tätigkeit im Verwaltungsrecht umfasst die Beratung sowie die außergerichtliche und die gerichtliche Auseinandersetzung von Bürgern gegenüber Verwaltungsbehörden einerseits, aber auch die Beratung und Vertretung von Verwaltungsbehörden gegenüber dem Bürger andererseits.
Auch bei Streitigkeiten von verschiedenen Verwaltungsbehörden untereinander, wie beispielsweise bei Streitigkeiten zwischen einer Kommune und ihrer Aufsichtsbehörde, sind wir tätig.
In vielen weiteren Rechtsgebieten setzen wir uns für die Erteilung von Genehmigungen (z.B. Gewerbeerlaubnisse, Gaststättengenehmigungen, Visum/ Einreisegenehmigungen) ein, fechten rechtswidrige Behördenentscheidungen an und verhandeln mit den Verwaltungsbehörden bspw. Vertragsabschlüsse.
Abgerundet wird unser Tätigkeitsspektrum durch das Beamtenrecht; dasjenige Rechtsgebiet, das sich mit den Rechtsfragen zwischen Beamten und dem jeweiligen Dienstherrn sowie den Problemen von Beamten untereinander befasst.
Das Verwaltungsrecht erfasst eine Vielzahl von
sehr speziellen Rechtsgebieten wie beispielsweise das
- öffentliche Baurecht (Bauordnungs- und Bauplanungsrecht) >weiterlesen
- Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerbe-, Handwerks-, Gaststättenrecht) >weiterlesen
- Umweltrecht (Wasser-, Abfall-, Immissionsschutz-, Naturschutz- und Bodenschutzrecht u. a.) >weiterlesen
- Recht der öffentlichen Gebühren, Abgaben und Beiträge (Erschließungsbeiträge, Straßenbaubeiträge, Straßenreinigungsgebühren)>weiterlesen
- Schul- und Hochschulrecht (Studienplatzklagen, Schulplatzklagen) >weiterlesen
- Beamtenrecht (Laufbahnrecht, Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung, Besoldungsfragen) >weiterlesen
- Ausländerrecht (Aufenthaltsgenehmigungen) >weiterlesen
- Kommunalrecht (Bauplanung, kommunaler Haushaltsplan)>weiterlesen
- Schwerbehindertenrecht >weiterlesen
Ihre Ansprechpartner
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
christopher.ellersiek(at)diekmeyer.de
(0521) 96431-48
Öffentliches Baurecht
Im Bauordnungsrecht geht es um die Errichtung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, deren Änderung oder Beseitigung. Hier wird auch geregelt, wie gebaut werden darf. Es geht um die Erteilung von Baugenehmigungen in Einzelvorhaben oder auch um Anlagengenehmigungen. Wir vertereten Sie auch in Baunachbarklagen.
Das Bauplanungsrecht regelt, wo gebaut werden darf und wo nicht. Wir begleiten Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplänen. Wir unterstützen Sie bei städtebaulichen Verträgen und im Normenkontrollverfahren von Bebauungsplänen.
Wirtschaftsverwaltungsrecht
Das Gewerberecht ist der zentrale Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Es begrenzt und gewährleistet die Gewerbefreiheit. Wir unterstützen Sie bei Fragen rund um Ihr Gewerbe, auch, ob es sich bei der Tätigkeit, die sie ausüben möchten um ein Gewerbe handelt, d.h. ob sie erlaubnispflichtig, oder nicht, sowie bei den zugehörigen Fragen der Pflichten eines Gewerbetreibenden, der Gefahrenabwehr und bei Genehmigungen.
Ein weiterer Teil ist das Handwerksrecht. Hier stellen sich Fragen rund um die Handwerksordnung. Wer muss z.B. in die Handwerksrolle eingetragen werden? Wie viele Stunden muss ein Meister im betrieb sein? Welches Handwerk ist zulassungspflichtig?
Im Gaststättenrecht stellen sich Fragen wie diese: was ist der Unterschied zwischen einem Restaurant und einer Gaststätte? Wer braucht eine Gaststättenerlaubnis? Wir unterstützen Sie auch bei der Frage, ob die erhaltenen Corona-Hilfen zurückgezahlt werden müssen. Hier gibt es neuere Rechtsprechung nach denen die Formulare der Corona-Anträge sorgfältig zu überprüfen sind.
Umweltrecht
Das Umweltrecht umfasst z.B. das Wasserrecht, das Abfall- Imissionschutz-, Naturschutz- und Bodenschutzrecht sowie andere Rechte.
Das Wasserrecht beispielsweise regelt die Nutzung des Wassers und schützt Wasserressourcen. Es wird geregelt, wem ein Wasserrecht zusteht. Was ist eine wasserrechtliche Erlaubnis und wer kann sie beantragen?
Recht der öffentlichen Gebühren, Abgaben und Beiträge
Öffentliche Gebühren sind z.B. Strassenreinigungsgebühren, Gebühr für die Müllabfuhr oder Abfallbeseitgung. Ausserdem zB. Erschliessungsbeiträge oder Straßenbaubeiträge. Aber auch Sudiengebühren sind Gebühren mit Kostenbeitrgscharakter.
Verwaltungsgebühren dürfen grundsätzlich nur erhoben werden, wenn die Leistung der Verwaltung von dem durch die Gebühr belasteten beantragt wurde oder wenn sie ihn unmittelbar begünstigt. Sie fallen einmalig oder regelmässig an.
Schul- und Hochschulrecht
Im Schulrecht geht es um alle Rechtsvorschriften, die die Schule betreffen. Es kann sich zB um einen Ablehnungsbescheid zur Aufnahme eines Kindes an seiner Wunschschule (Schulplatzklagen) handeln. Auch die Nichtzulassung zum Abitur beispielsweise sowie Prüfungsanfechtungen eines Abschlusszeugnisses oder um die Versetzung in die nächste Klasse gehören hierher.
Im Hochschulrecht stehen Klagen betreffend Streitigkeiten um Dissertationen, Habilitationsschriften oder wegen Plagiatsvorwürfen im Vordergrund.
Ihr Kontakt zu uns
Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und beraten Sie kompetent - wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an uns, damit wir uns kennen lernen können.