Neuer Bußgeldkatalog tritt am 28.04.2020 in Kraft
Die im Februar 2020 verabschiedete StVO-Novelle tritt am 28.04.2020 in Kraft, womit unter anderem erhebliche Verschärfungen des Bußgeldkataloges, insbesondere im Bereich der Geschwindigkeitsverstöße, einhergehen.
So droht nun bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 16 Km/h neben einem Bußgeld von 70 € bereits die Eintragung von 1 Punkt im Fahreigungsregister.
Schon ab 21 Km/h zu schnell innerorts droht sogar ein Fahrverbot von 1 Monat, 2 Punkte und 80 € Bußgeld.
Auch die Sanktionierung von Geschwindigkeitsverstößen außerorts wurden verschärft.
Ab 16 Km/h zu schnell droht ebenfalls 1 Punkt, ab 26 Km/h 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Sollten Sie sich dem Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit ausgesetzt sehen, unterstützen wir Sie gerne bei der Verteidigung. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, um alle Möglichkeiten der Verteidigung ausschöpfen zu können.
Rechtsanwalt
27.04.2020