Voraussetzung:
Voraussetzung ist weiter, dass das Kind unter der Adresse des selbst genutzten Wohneigentums bei der Antragstellung des Baukindergeldes gemeldet sein muss. Später, also nach dem 31.12.2020, geborene Kinder erhalten keine Förderung.
Bedingungen:
Der Betrag wird so lange ausgezahlt, wie die Immobilie selbst genutzt wird.
Das Jahreshaushaltseinkommen darf 90.000 Euro bei einem Kind zuzüglich 15.000 Euro je weiteres förderberechtigtes Kind nicht übersteigen.
Unterzeichnung des Kaufvertrages oder Erteilung der Baugenehmigung muss zwischen dem 1.12.2018 und dem 31.12.2020 erfolgt sein bzw. erfolgen.
Das neue Zuhause muss Ihre einzige Wohnimmobilie sein.
Wo kann ich den Antrag stellen?
Der Antrag muss bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gestellt werden.
09.06.2018 Rechtsanwältin B. Nordmeyer