Baukindergeld lohnt sich!

Bei der Anschaffung von selbst genutztem Wohneigentum, das zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 gekauft oder gebaut wurde, werden Familien wie folgt gefördert: Für jedes Kind im Haushalt unter 18 Jahren, für das Kindergeld bezogen wird, zahlt der Staat 10 Jahre lang 1.200 Euro pro Jahr. Dieser staatliche Zuschuss muss nicht zurück gezahlt werden.

Voraussetzung:
Voraussetzung ist weiter, dass das Kind unter der Adresse des selbst genutzten Wohneigentums bei der Antragstellung des Baukindergeldes gemeldet sein muss. Später, also nach dem 31.12.2020, geborene Kinder erhalten keine Förderung. 

Bedingungen:
Der Betrag wird so lange ausgezahlt, wie die Immobilie selbst genutzt wird.
Das Jahreshaushaltseinkommen darf 90.000 Euro bei einem Kind zuzüglich 15.000 Euro je weiteres förderberechtigtes Kind nicht übersteigen.
Unterzeichnung des Kaufvertrages oder Erteilung der Baugenehmigung muss zwischen dem 1.12.2018 und dem 31.12.2020 erfolgt sein bzw. erfolgen.
Das neue Zuhause muss Ihre einzige Wohnimmobilie sein.

Wo kann ich den Antrag stellen?
Der Antrag muss bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gestellt werden.

Mehr Infos

09.06.2018 Rechtsanwältin B. Nordmeyer