Abwesenheit des Arbeitnehmers bei Krankheit

Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit gehört zu den häufigsten Gründen für Abwesenheit von Mitarbeitern. In solchen Fällen haben Arbeitnehmer bestimmte Pflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber. Ebenso sind Arbeitgeber in der Verantwortung, die Krankheit des Arbeitnehmers zu berücksichtigen und angemessen darauf zu reagieren. In diesem Blogartikel werden die wichtigsten Aspekte der Abwesenheit von Arbeitnehmern bei Krankheit erläutert.

Grundsätzlich ist eine Krankheit eine Störung der normalen körperlichen oder geistigen Funktionen. Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie bei Krankheit arbeitsunfähig sind und nicht in der Lage sind, ihre Arbeit auszuüben. Wichtig ist hierbei, dass die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt werden muss. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) muss dem Arbeitgeber unverzüglich, am besten am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, vorgelegt werden. Hierbei ist zu beachten, dass keine Formvorschrift besteht und die Mitteilung auch durch Angehörige oder Kollegen möglich ist. Der Arbeitnehmer muss keine Angaben über die Art der Krankheit machen, außer es besteht Ansteckungsgefahr im Betrieb.

Wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit nicht anzeigt, kann dies eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung zur Folge haben. Der Arbeitgeber hat auch das Recht, eine AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit zu verlangen. Es besteht keine Pflicht, den Arbeitnehmer zu einem Personalgespräch während der Krankheit einzuladen. Ausnahmen können hier jedoch im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gelten.

Für den Arbeitnehmer gibt es auch Pflichten während der Krankheit. Er muss sich genesungsdienlich verhalten und sollte keine schweren Arbeiten oder anstrengenden sportlichen Betätigungen ausüben. Bettruhe ist jedoch nicht erforderlich. Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, einen gesetzlich vorgesehenen Beweis für die Arbeitsunfähigkeit zu erbringen. Die AU-Bescheinigung hat hierbei einen hohen Beweiswert. Der Arbeitgeber kann jedoch den Beweiswert erschüttern, wenn Tatsachen vorliegen, die zu ernsthaften Zweifeln berechtigen.

Nicht jede Krankheit führt jedoch zu einem Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Beispielsweise sind Schönheitsoperationen oder Suchterkrankungen von der Entgeltfortzahlung ausgeschlossen, wenn grobes Eigenverschulden vorliegt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) sehr komplex sind und es hier viele Ausnahmen und Sonderregelungen gibt.

Abschließend lässt sich feststellen, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Abwesenheit aufgrund von Krankheit bestimmte Pflichten und Rechte haben. Es ist daher wichtig, dass beide Seiten über ihre jeweiligen Pflichten und Rechte informiert sind, um im Krankheitsfall angemessen reagieren zu können. Eine offene Kommunikation und gegenseitige Rücksichtnahme können hierbei helfen, Konflikte zu vermeiden. Es ist wichtig, dass jeder Mitarbeiter sich gehört und respektiert fühlt und dass Probleme frühzeitig angesprochen werden können. Eine offene Kommunikation und ein wertschätzender Umgang miteinander können dazu beitragen, ein positives Arbeitsklima zu schaffen und die Zusammenarbeit im Team zu verbessern.