Arbeitszeit als Arbeitsschutz – Welchen Rahmen gibt mir das Gesetz vor?
Gerade beim Thema Arbeitszeit wird der Schutzcharakter des Arbeitsrechts besonders deutlich. Die wichtigste Rechtsgrundlage hierfür ist das Arbeitszeitgesetz. Verstöße gegen dessen Vorgaben haben nicht nur Konsequenzen für das Verhältnis zwischen Arbeitnehmendem und Arbeitgebendem, vielmehr drohen auch Bußgelder bis zu 30.000 € und – in besonders schwerwiegenden Fällen – sogar strafrechtliche Sanktionen.
Im ersten Teil der IHK - Online-Reihe zum Arbeitsrecht am Donnerstag, 16.03.2023, 10:00 - 11:00 Uhr wird Ihnen Herr Dr. Christoph Meyer-Rahe, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner in der Bielefelder Kanzlei Diekmeyer Wagenknecht Nordmeyer, einen praxisgerechten Überblick über das Arbeitszeitrecht und insbesondere die Verpflichtungen geben, die Arbeitgebende unbedingt beachten sollten.
Gleitzeit, Abrufarbeit und Co. – Gestaltungsmöglichkeiten von Arbeitszeit
Im Rahmen des gesetzlich Vorgegebenen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Arbeitszeit zu gestalten. Die Bandbreite reicht von individuellen Absprachen - beispielsweise über die Verpflichtung zur Leistung von Überstunden - bis zu Arbeitszeitmodellen, die ein gesamtes Unternehmen strukturieren. Dazu zählt beispielsweise die Schichtarbeit. Welche Arbeitszeitmodelle für ein Unternehmen sinnvoll sind, ist dabei eine sehr individuelle Frage und stark von der Branche und der Betriebsgröße abhängig. Unternehmende sollten wissen, welche Möglichkeiten sich ihnen hierdurch eröffnen, aber auch welche Gestaltungsgrenzen es gibt und welche praktischen Konsequenzen sich daraus ergeben.
Zur Anmeldung für die IHK- Online-reihe zum Arbeitsrecht gelangen Sie hier: https://www.ostwestfalen.ihk.de/veranstaltungen/detailansicht/arbeitszeit-als-arbeitsschutz-welchen-rahmen-gibt-mir-das-gesetz-vor/ Angemeldete Teilnehmer erhalten vor Veranstaltungsbeginn den Teilnahmelink durch die IHK zugesandt.
Fachanwalt für Arbeitsrecht