Arbeitgeber sind laufend damit konfrontiert, dass Arbeitnehmer aus unterschiedlichen Gründen nicht wie gewohnt im Unternehmen tätig sind. Sei es, dass der Arbeitnehmer im Erholungsurlaub oder aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig ist oder aber Elternzeit in Anspruch nimmt. Über die Voraussetzungen, unter denen ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht zu erbringen braucht, sollten Arbeitgeber gut informiert sein.
Referent:
Dr. Christoph Meyer-Rahe
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anmeldungen unter: www.ostwestfalen.ihk.de/veranstaltungen