In einem von uns geführten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Minden konnten wir für unseren Mandanten einen bedeutenden Erfolg erzielen: Der Rat der Stadt Bielefeld hat die Baumschutzsatzung vom 12.07.2022 aufgehoben.
Unser Mandant ist Eigentümer eines Grundstückes in Bielefeld. Das Dach seines Wohnhauses ist mit einer PV-Anlage versehen. Auf seinem Grundstück befindet sich ein größerer Baum, der u.a. für eine erhebliche Verschattung der PV-Anlage sorgt. In der Folge kam es zu spürbaren Verlusten seiner Energieeinspeisung. Vor diesem Hintergrund beantragte unser Mandant bei der Stadt Bielefeld die Genehmigung zur Fällung des Baumes. Die Stadt Bielefeld lehnte den Antrag ohne nähere Begründung ab.
Gegen den Ablehnungsbescheid haben wir namens und in Vollmacht unseres Mandanten Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden erhoben. Mit gerichtlichem Hinweis äußerte das Verwaltungsgericht Minden Zweifel an der Rechtmäßigkeit und damit an der Wirksamkeit der Baumschutzsatzung der Stadt Bielefeld. Begründet wurde dies insbesondere damit, dass die Satzung keine Ausnahme für Fälle vorsehe, in denen eine erhebliche Verschattung der PV-Anlage vorläge – obwohl der Gesetzgeber den erneuerbaren Energien in § 2 Satz 2 EEG eine besondere Bedeutung zugebilligt hat. Ein Verstoß gegen Art. 14 GG könnte vorliegen.
Der Rat der Stadt Bielefeld hat daraufhin in seiner Sitzung am 12.02.2026 die Aufhebungssatzung zur Baumschutzsatzung vom 12.07.2022 beschlossen. Die Baumschutzsatzung wurde damit ersatzlos aufgehoben.
Der Rechtsstreit konnte somit in der Hauptsache für erledigt erklärt werden. Unser Mandant ist nun berechtigt, den betreffenden Baum ohne gesonderte Genehmigung der Stadt zu fällen – selbstverständlich unter Beachtung der einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften.
Rechtsanwältin