Wegen begrenzter Kapazitäten kann die Wunschschule häufig keinen Schulplatz anbieten. Daher kommt es vermehrt zu mündlichen Absagen durch die Schulen.
In dieser Phase ist besondere Vorsicht geboten. Eltern erhalten telefonisch oder im persönlichen Gespräch eine mündliche Absage. Zugleich werden sie von der Schule aufgefordert, die eingereichten Unterlagen abzuholen. Das Abholen der Unterlagen werten die Schulen anschließend als Rücknahme des Antrages und erlassen keinen schriftlichen Bescheid
Unser dringender Rat lautet daher: Holen Sie die Unterlagen nicht ab und bestehen Sie auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid.
Nach Erhalt des Ablehnungsbescheides stehen wir Ihnen rechtlich zur Seite und überprüfen die Rechtmäßigkeit der Ablehnung. Wir unterstützen Sie in einem Widerspruchsverfahren und übernehmen die rechtliche Korrespondenz mit der Schule.
Selbst wenn Sie die Unterlagen bereits abgeholt haben sollten, kann unter Umständen ein Widerspruchsverfahren Aussicht auf Erfolg haben. Wir überprüfen für Sie die Möglichkeit, sich rechtlich gegen die Ablehnung zu wehren.
Gerade in zeitkritischen Fällen ist schnelles und besonnenes Handeln entscheidend.
Vereinbaren Sie gerne ein erstes Beratungsgespräch mit unseren zuständigen Rechtsanwälten für Verwaltungsrecht.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Christopher Ellersiek