Abgelehnte Schulaufnahme - Rechtmäßigkeit des Auswahlverfahrens prüfen lassen

Eltern, die Ihr Kind an der Wunschgrundschule für das Schuljahr 2025 bereits angemeldet, sollten Folgendes beachten: Im Januar/Februar 2025 werden die Schulen an diejenigen Eltern, deren Kinder an der Wunschschule nicht aufgenommen werden können, entsprechende Ablehnungsbescheide übersenden.

Sollten Sie einen solchen Ablehnungsbescheid erhalten, empfehlen wir Ihnen, von Ihrem Recht auf Widerspruch Gebrauch zu machen und die Rechtmäßigkeit des von der Schule durchgeführten Auswahlverfahrens kontrollieren zu lassen. Die Praxis zeigt, dass Auswahlverfahren immer wieder fehlerhaft sind und im Rahmen des Widerspruchs doch noch eine Aufnahme des Kindes erreicht werden kann.

Bitte beachten Sie, dass der Widerspruch nur innerhalb einer Frist von einem Monat ab Erhalt des Ablehnungsbescheides erhoben werden kann. Wir empfehlen, unmittelbar nach Erhalt des Bescheides Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzunehmen.

Gerne unterstützen wir Sie in Ihrem Fall. Sprechen Sie uns an.

Christopher Ellersiek

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht