Ablehnungsbescheid wegen gesundheitlicher Nichteignung für den Polizeidienst

– was Bewerber tun können

Sie haben an dem Auswahlverfahren zur Einstellung in den (mittleren) Polizeidienst teilgenommen und

nach der polizeiärztlichen Untersuchung einen Ablehnungsbescheid erhalten? Ihnen wird vorgeworfen, Sie seien für den Polizeivollzugsdienst gesundheitlich nicht geeignet?

Regelmäßig stützt sich eine solche Entscheidung auf ein amtsärztliches Gutachten. Unsere Erfahrungen zeigen, dass diese amtsärztlichen Gutachten nicht selten formelle Fehler aufweisen.

Gerne überprüfen wir für Sie die Rechtmäßigkeit der Entscheidung Unser Ziel ist es, Ihre Einstellung in den Polizeidienst zu ermöglichen.

Vereinbaren Sie gerne einen ersten Beratungstermin mit unseren auf Verwaltungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Christopher Ellersiek

Rechtsanwältin Helena Erichlandwehr