Vertragsrecht

Das sogenannte Vertragsrecht stellt an sich kein eigenständiges Rechtsgebiet dar. Angesichts der Fülle der im Alltags- und Wirtschaftsleben existierenden vertraglichen Regelwerke und die damit verbundene zunehmende Komplexität der Rechtslage lassen sich mitunter eindeutige Zuordnungen zu den einzelnen Rechtsgebieten kaum mehr vornehmen. Daher übernehmen wir es, die rechtlichen Belange unserer Mandanten in vertragliche Formen zu gießen oder bestehende Verträge zu überprüfen.

Dies betrifft z. B. folgende Bereiche

  • Kaufverträge
  • Mietverträge
  • Pachtverträge
  • Eheverträge
  • Erbvertrag
  • Gesellschaftsvertrag
  • Dienstvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Leihvertrag
  • Leasingverträge
  • Kooperationsverträge 
  • Versicherungsvertrag
  • Kreditvertrag
  • öffentlich-rechtlicher Vertrag
  • Tarifverftrag
  • Vertragskündigung
  • Vertragsverlängerung
  • Werkvertrag

Ihre Ansprechpartner

Dr. Jan C. Nordmeyer

Rechtsanwalt und Notar

 

jan.nordmeyer(at)diekmeyer.de  
(0521) 96431-39  

Dr. Christoph Meyer-Rahe

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

christoph.meyer-rahe(at)diekmeyer.de  
(0521) 96431-48  

Dr. Frank-André Mönkemöller

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Informationstechnologierecht  Datenschutzbeauftragter (TÜV)

  frank.moenkemoeller(at)diekmeyer.de
 (0521) 96431-48


Ihr Kontakt zu uns

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und beraten Sie kompetent - wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an uns, damit wir uns kennen lernen können.
 

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