Vertragsrecht
Das sogenannte Vertragsrecht stellt an sich kein eigenständiges Rechtsgebiet dar. Angesichts der Fülle der im Alltags- und Wirtschaftsleben existierenden vertraglichen Regelwerke und die damit verbundene zunehmende Komplexität der Rechtslage lassen sich mitunter eindeutige Zuordnungen zu den einzelnen Rechtsgebieten kaum mehr vornehmen. Daher übernehmen wir es, die rechtlichen Belange unserer Mandanten in vertragliche Formen zu gießen oder bestehende Verträge zu überprüfen.
Dies betrifft z. B. folgende Bereiche
- Kaufverträge
- Mietverträge
- Pachtverträge
- Eheverträge
- Erbvertrag
- Gesellschaftsvertrag
- Dienstvertrag
- Arbeitsvertrag
- Leihvertrag
- Leasingverträge
- Kooperationsverträge
- Versicherungsvertrag
- Kreditvertrag
- öffentlich-rechtlicher Vertrag
- Tarifverftrag
- Vertragskündigung
- Vertragsverlängerung
- Werkvertrag
Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
christoph.meyer-rahe(at)diekmeyer.de
(0521) 96431-48
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Informationstechnologierecht Datenschutzbeauftragter (TÜV)
frank.moenkemoeller(at)diekmeyer.de
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