Verstoß gegen die Corona - Schutzverordnung NRW

Es wurde gegen ein Restaurant ein Bußgeldbescheid in Höhe von 4.000,00 € erlassen mit der Begründung, gegen die Corona-Schutzerordnung verstossen zu haben.

Freispruch vom Vorwurf des Verstoßes gegen Corona-Schutzverordnung NRW

Unser Mandant betreibt im Raum Gütersloh ein Restaurant. Im Mai 2020 wurde gegen unseren Mandanten wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung NRW ein Bußgeldbescheid erlassen, nach dem unser Mandant ein Bußgeld in Höhe von 4000 € zahlen sollte.

Gegen diesen Bußgeldbescheid legten wir Einspruch ein. Das Amtsgericht Gütersloh sprach unseren Mandanten frei, weil die zum Zeitpunkt des Vorfalls geltende Corona-Schutzverordnung NRW an wesentlichen, verfassungsrechtlich maßgeblichen Fehlern litt, weshalb sie hinsichtlich ihrer Sanktionsfolgen nicht anzuwenden war. Ein Bußgeld musste unser Mandant also nicht zahlen.

Es handelte sich dabei um die erste Corona-Schutzverordnung NRW in der Ur-Fassung vom 22.03.2020.

Sollten auch Sie sich dem Vorwurf eines Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung ausgesetzt sehen, kontaktieren Sie uns zeitnah, um eine geeignete Verteidigungsstrategie frühzeitig entwickeln zu können.

 

Rechtsanwalt

Christopher Ellersiek

31.08.2020