Immobilie noch im Jahr 2022 an die Kinder verschenken?

Handlungsbedarf bei der vorweggenommenen Erbfolge von Immobilien

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 enthält Änderungen des Bewertungsgesetzes, durch welche die Übergabe und das Vererben von Immobilien ab 2023 erheblich teurer werden könnten.

Wer sich mit dem Gedanken trägt, Immobilien auf die nächste Generation zu übertragen, sollte das daher noch im alten Jahr ins Auge fassen und jetzt Kapazitäten für die rechtliche und steuerliche Abklärung und für die Beurkundung reservieren.

Worum geht es?

Bei der sog. „vorweggenommenen Erbfolge“, der Übertragung von Vermögenswerten auf die nächste Generation zu Lebzeiten, geht es regelmäßig darum, durch eine sinnvolle Gestaltung den Anfall von Schenkungs- bzw. späterer Erbschaftssteuer zu vermeiden. Wird der Freibetrag überschritten, fallen schnell hohe Erbschafts- und Schenkungssteuern an. Die Bewertung nimmt das Finanzamt anhand des Bewertungsgesetzes vor. Um unnötige Schenkungs- und Erbschaftsteuern zu mindern oder sogar ganz zu vermeiden, sollte man frühzeitig mit der Planung beginnen.  

Welche Änderungen stehen an?

Durch die vorgesehene neue steuerliche Bewertung von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern könnte die Erbschafts- und Schenkungssteuer erheblich steigen. Wörtlich heißt es in dem Entwurf: „Mit den nunmehr vorgenommenen Änderungen des Bewertungsgesetzes werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst”. Betroffen wären insbesondere Immobilien, die im Ertragswertverfahren (Mietwohnobjekte) und im Sachwertverfahren (Einfamilienhäuser) bewertet wurden. 

Was ist zu tun?

Wer sich überhaupt noch keine Gedanken über Nachfolgethemen gemacht hat, sollte sich nicht treiben lassen, sondern das Thema lieber auf die Tagesordnung in 2023 nehmen. Denn hastige, allein steuerlich getriebene Schritte führen oft dazu, dass wesentliche andere Aspekte nicht bedacht werden. Das kann zum Beispiel die Frage nach der eigenen Absicherung sein, die Frage nach dem Schutz des Familienvermögens vor unbedachten Entwicklungen, die Reduzierung von Pflichtteilsrisiken und Fragen einer gerechten Behandlung unterschiedlicher Familienmitglieder.

Diejenigen Immobilieneigentümer, die jedoch bereit sind, ihr Übergabeprojekt noch vor dem Jahreswechsel abzuschließen, sollten keine Zeit verlieren und umgehend Kapazitäten buchen. Für unsere Mandanten haben wir ein Kontingent an Beurkundungsterminen im alten Jahr reserviert. 

Dr. Jan C. Nordmeyer

Rechtsanwalt und Notar