Abzocke bei Faksimiles? Möglichkeiten einer Rückabwicklung!

Wir mussten feststellen, dass sich die Anfragen im Bereich von sog. „Faksimile-Käufen“ mehren. Bei einem Faksimile handelt es sich um eine originalgetreue Nachbildung bzw. Reproduktion einer Vorlage, häufig im Bereich historischer Dokumente. Solche Nachbildungen werden wohl insbesondere im Bereich von historischen Büchern hergestellt.

In den von uns bekannten Fällen wurden vermeintlich wertvolle Bücher oder andere ähnliche Reproduktionen für viel Geld an Haushalte mit der Versprechung eines hohen Wertzuwachses verkauft. Nahezu in jedem Fall handelte es sich um ein sog. Haustürgeschäft, bei dem Verkäufer die Privatwohnungen von Verbrauchern aufsuchten. Die obigen Versprechungen scheinen allerdings in den meisten Fällen nicht einhaltbar. Die tatsächlichen Werte der Bücher weichen erheblich von den gezahlten Kaufpreisen ab.

Oftmals wurden derartige Faksimile-Bücher für einen Preis von ca. 5.000,00 – 10.000,00 € an überwiegend ältere Personen verkauft. Das Landgericht Bielefeld (LG Bielefeld, Urteil vom 17.05.2021 - 6 O 5/19) stellte auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens fest, dass der objektive Marktwert des dort in Rede stehenden Faksimiles zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses weniger als die Hälfte des vereinbarten Kaufpreises betrug. Der Klage eines Käufers wurde damit stattgegeben und die Kaufverträge wurde rückabgewickelt. Juristisch handelt es sich um ein sog. sittenwidriges Geschäft gem. § 138 BGB.

Ob es künftig zu weiteren obsiegenden Urteilen für Käufer in diesem Bereich kommt bleibt zwar vorerst noch abzuwarten. Es lässt sich allerdings ein klarer Trend erkennen, dass die Gerichte entsprechende Sachverständigengutachten einholen und den Kaufpreisen von Faksimiles zum Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses entsprechend nachgehen.

Käufer einzelner oder mehrerer Faksimiles sollten sich vor diesen Hintergründen unbedingt fragen, ob sie Möglichkeiten einer Rückabwicklung der Kaufverträge haben. Die Erfolgsaussichten müssen im Einzelfall individuell beurteilt werden. Wir beraten Sie in diesem Bereich gerne.

Simon Marquardt

Rechtsanwalt