Abmahnwelle wegen Google-Fonts

Zahlreiche Betreiber von Internetseiten erhalten derzeit Abmahnungen wegen der Nutzung von Google Fonts

und werden dabei zur Zahlung von 100 bis 170 € aufgefordert.

Wir raten zum einen dazu, zu überprüfen, ob ein datenschutzrechtlicher Verstoß überhaupt gegeben ist und wenn ja, die Verwendung von Google Fonts umzustellen und diese nur noch lokal einzubinden; zum anderen empfehlen wir, keine Zahlung zu leisten, da derzeit der Verdacht einer Abmahnwelle naheliegt und diese Abmahnungen aus unserer Sicht rechtsmissbräuchlich sind. Es gibt sogar die Möglichkeit, zum Gegenangriff überzugehen und eine einstweilige Verfügung gegen den Abmahnenden zu erwirken. Wenn auch Sie von einer solchen Abmahnung betroffen sind, beraten wir sie gerne.

Dr. Christoph Meyer-Rahe

Rechtsanwalt