Erbrecht

Wir beraten und vertreten rund um das Thema „Erben und Vererben“. Zu unserem Beratungsservice zählt sowohl die gestaltende Tätigkeit vor dem Erbfall als auch die Abwicklung des Nachlasses nach dem Todesfall. Gerade in diesem Rahmen ist eine persönliche Begleitung und eine weitgehende individuelle Beratung erforderlich, die wir -soweit erforderlich auch mit unseren Kooperationspartnern mit deren steuerrechtlichen know how - erbringen. So berücksichtigen wir sowohl die Interessen der Generation der Erblasser als auch die Interessen der Generation der Erben vor und nach einem Erbfall und sorgen für eine kompetente und faire Abwicklung eines Erbfalls.

Um bereits im Vorfeld mögliche spätere Auseinandersetzungen nach einem Erbfall zu vermeiden, weil der letzte Wille nicht eindeutig formuliert ist, helfen wir Ihnen bei der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen und behalten dabei immer Ihre persönlichen Wünsche im Blick. 

Durch eine gründliche Analyse Ihrer Interessen und Ihrer Vermögenslage stellen wir sicher, dass sämtliche Vermögenswerte in Ihrem Sinne übertragen werden. Wir übernehmen die Testamentsvollstreckung und kümmern uns um die Verwaltung des Nachlasses.

Eine spezielle Herausforderung stellt die Vererbung von Unternehmen dar. Um die Weiterführung des Unternehmens zu sichern, ist es wichtig frühzeitig eine rechtlich abgesicherte Strategie zu entwickeln und die Nachfolge zu klären.

Sollte es zu einem Rechtsstreit im Rahmen der Erbschaftsansprüche kommen, vertreten wir Sie gerichtlich wie außergerichtlich.

Auch in allen Fragen der Vorsorgeregelungen finden Sie bei uns umfassende Beratung. Wir erstellen notwendige Vorsorge-Vollmachten sowie Patientenverfügungen.

Unsere Beratung und Vertretung erstreckt sich im Erbrecht insbesondere auf folgende Bereiche

  • Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und lebzeitiger Verfügungen (vorweggenommene Erbfolge)
  • Erbschaftsauseinandersetzungen
  • Testamentsanfechtung
  • Nachlassverwaltung/Testamentsvollstreckung
  • Erbausschlagung
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Unternehmensnachfolge

Ihre Ansprechpartner

Dr. Jan C. Nordmeyer

Rechtsanwalt und Notar
 

jan.nordmeyer(at)diekmeyer.de  
(0521) 96431-39  

Dr. Frank-André Mönkemöller

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

  frank.moenkemoeller(at)diekmeyer.de
 (0521) 96431-48

Carolin Sellmann

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht  

  carolin.sellmann@diekmeyer.de
 (0521) 96431-30


Ihr Kontakt zu uns

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und beraten Sie kompetent - wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an uns, damit wir uns kennen lernen können.
 

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