Timo Hoffmann

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Als Rechtsanwalt berät und vertritt Herr Hoffmann sowohl Mieter als auch Vermieter im gesamten Bereich des Mietrechts, u.a. im Hinblick auf alle Fragen zu Minderung, Mangelbeseitigung, Abmahnung und Kündigung. Insbesondere im Gewerberaummietrecht unterstützt und berät er Vermieter und Mieter auch mit der Fertigung von individuell abgestimmten Mietverträgen.

Der rechtsanwaltliche Fachbereich von Herrn Hoffmann erfasst des Weiteren das Wohnungseigentumsrecht und das Maklerrecht.

Weiterhin ist er auf dem Gebiet des privaten Bau- und Immobilienrechts tätig, dort u.a. im Bereich der Haftung für Gewährleistungsmängel und bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Im Rahmen seiner Tätigkeit als Notar betreut er neben dem Immobilien- und dem Erbrecht auch das Gesellschaftsrecht, in welchem er insbesondere Verträge zur Übertragung und Umwandlung von Kapital- und Personengesellschaften, sowie deren Gründung mit den Unternehmern entwickelt und für diese fertigt.

Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte Herr Hoffmann, ebenso wie das Referendariat, in Münster. Seit Mai 2017 ist er als Rechtsanwalt für die Kanzlei Diekmeyer Wagenknecht Nordmeyer tätig. Seit Juni 2020 ist Herr Hoffmann Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seit Dezember 2022 ist er Notar.                                        

Sekretariat


Frau Abuzed

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Timo Hoffmann

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