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Sozietätsgeschichte

Wilhelm Diekmeyer, der bereits 1935 als Rechtsanwalt zugelassen wurde, überließ seinen Söhnen Klaus-Wilhelm und Eckart, die 1967 bzw. 1974 in die Kanzlei eintraten, eine vielseitige Anwalts- und Notarpraxis. Diese wuchs durch stetige Zunahme von Mandaten aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten Schritt für Schritt zu ihrer heutigen Größe.

Als Folge der zunehmenden Kompliziertheit und Vielschichtigkeit unserer Rechtsordnung bildeten sich Spezialgebiete mit entsprechenden Fachzuständigkeiten einzelner Rechtsanwälte heraus. Dies ist eine Gewähr für eine stets aktuelle, verantwortungsbewusste und effektive Problembearbeitung.

Mit zur Zeit 11 Berufsträgern sind wir heute besonders mittelständischen Unternehmen, dem Handwerk und dem Handel verbunden. Für Rechtsfragen des Alltags stehen wir ebenso zur Verfügung wie für übergeordnete Angelegenheiten, beispielsweise aus dem Gesellschaftsrecht, dem Recht der Unternehmensnachfolge und dem Steuerrecht.

 

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